Entziehung derFahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis regelt § 69 StGB. Hiernach entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Die Ungeeignetheit zum Kraftfahrzeugführen ergibt sich insbesondere bei den folgenen Taten: