bedeutender Schaden

Die Wertgrenze des beudetenden Schadens liegt zur Zeit bei 1.300 € - 1.500 €.

 

Meistens wird die Höhe des Schadens in den amtlichen Ermittlungsakten durch einen Kostenvoranschlag oder einer Reparaturrechnung des Geschädigten nachgewiesen. Dies sollten Sie durch einen Anwalt überprüfen lassen.