Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahren

Jedem ist es schon einmal passiert! Man achtet nicht genau auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen und auf einmal bemerkt man einen roten Blitz. Sofort schießt einem ein schlechtes Gewissen in die Magengegend. Wird schon nicht so schlimm sein!? Einen verkehrsrechtlichen Verstoß, sollte man trotzdem nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es gibt auch Situationen im Leben, in denen schon ein einziger Punkt, Pläne über den Haufen wirft.

Anhörungsbogen oder Belehrung

Nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung wird man entweder direkt durch den Polizeibeamten belehrt, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch ein Meßgerät, erhält die Bußgeldbehörde der Kommune den Sachverhalt vorgelegt und schreibt meistens den Fahrzeughalter mit dem konkreten Tatvorwurf an. Auch wenn hier noch keine Sanktion oder ein Bußgeld festgesetzt wird ist es auf jeden Fall ratsam schon jetzt anwaltliche Hilfe einzuholen. Gerade zu diesem Zeitpunkt ist es noch möglich sich gegen ein Bußgeld erfolgreich zu verteidigen. Der Anhörungsbogen unterbricht auch die Verjährung, sodass diese -in der Regel 3 Monate- erneut beginnt.

Bußgeldbescheid

Nachdem die Behörde einen Anhörungsbogen verschickt hat, prüft diese, ob ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot festzusetzen ist. Gegen den Bußgeldbescheid hat man die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Nach dem Einspruch überprüft die Behörde ihre Entscheidung nochmal und gibt die Bußgeldakte an die Staatsanwaltschaft ab, soweit die Behörde davon überzeugt ist, dass ihre Entscheidung richtig war.

Gerichtliches Verfahren und mündliche Hauptverhandlung

Nachdem die Staatsanwaltschaft den Bußgeldbescheid überprüft hat, leitet diese die Akte an das zuständige Gericht weiter. Das Gericht wird einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung anberaumen, in dem der Betroffenen grundsätzlich verpflichtet ist zu erscheinen. Unter bestimmten Voraussetzung kann man jedoch noch in der Hauptverhandlung den Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entpflichten.

 

Das Gericht führt eine Beweisaufnahme durch und erlässt dann ein Urteil.