Fahren unter Alkoholeinfluss ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, abhängig von der Blutalkoholkonzentration (BAK) und den Umständen des Vorfalls. Bereits ein Alkoholwert ab 0,5 Promille kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Liegt der Wert bei 0,3 Promille mit Fahrfehlern oder bei 1,1 Promille, spricht das Gesetz von Straftatbeständen, die ein Ermittlungsverfahren nach § 316 StGB bzw. § 315c StGB auslösen können.
Das Ermittlungsverfahren wird in der Regel von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Typische Schritte sind:
Feststellung des Tatverdachts
Polizeikontrolle oder Unfallaufnahme
Messung der Blutalkoholkonzentration (Atemalkoholtest, Blutprobe)
Ermittlungsmaßnahmen
Zeugenaussagen und Unfallberichte
Überprüfung von Führerschein, Fahrzeugpapieren und Vorstrafen
Dokumentation durch Polizei und Staatsanwaltschaft
Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis
Nach § 111a StPO kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Dies geschieht häufig direkt nach der Festnahme oder dem Tatverdacht, besonders bei hohen Blutalkoholwerten oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Bei Werten ab 1,1 Promille oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Strafverfahren
Bei geringeren Werten: häufig Ordnungswidrigkeitenverfahren
Verteidigung & Rechte des Beschuldigten
Sie haben das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen
Jede Messung und polizeiliche Handlung kann auf Rechtmäßigkeit geprüft werden
Wir prüfen Beweismittel, Tatbestand und mögliche Verteidigungsstrategien
Geldstrafen oder Freiheitsstrafen
Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
Punkte in Flensburg
Folgen für Beruf, Versicherungsschutz und persönliche Mobilität
Auch in Fällen, in denen die Täter auf frischer Tat ertappt wurden und die Beweislage zunächst sehr dicht erschien, konnten wir durch enge Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden, Gutachtern und weiteren Stellen hervorragende Ergebnisse erzielen.
Dank gezielter Verteidigungsstrategien wurden bei zahlreichen Mandanten:
die Fahrerlaubnis häufig bereits in der Hauptverhandlung wieder ausgehändigt
die gesetzlich vorgesehene Sperrfrist erheblich verkürzt oder ganz vermieden
eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), die sonst verpflichtend gewesen wäre, verhindert
Dieses zeigt: Selbst scheinbar aussichtslose Fälle können mit erfahrener, sachkundiger Strafverteidigung positiv gelöst werden.
Die Verteidigung in Ermittlungsverfahren bei Trunkenheit im Verkehr erfordert juristische Erfahrung und Fachkenntnis im Verkehrs- und Strafrecht. Wir prüfen alle Aspekte des Verfahrens, einschließlich:
Messverfahren und Messgenauigkeit
Verkehrsunfallbeteiligung und Zeugenaussagen
Vorstrafen und vorherige Verkehrsstraftaten
Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung oder gerichtlichen Verteidigung
Durch gezielte Strategien konnten wir für viele Mandanten schwerwiegende Folgen vermeiden und den endgültigen Verlust der Fahrerlaubnis verhindern.
