Bei einem Diebstahl wird der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Diebstahl gemäß § 242 StGB ist erfüllt, wenn der Täter eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Auch der Versuch des Diebstahls ist strafbar.

 

Der Diebstahl kann jedoch auch schwerer bestraft werden, wenn es ein besonders schwerer Fall des Diebstahls ist, oder Diebstahl mit Waffen, als Mitglied einer Bande oder eines Wohnungseinbruchs begangen wird.

 

Gemäß § 243 StGB wird in einem besonders schweren Fall des Diebstahls der Täter mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wenn die zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, ein Dienst-oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält.